Lizenzwesen

SEV-Lizenz

Die Lizenz dient als SEV-Mitgliederausweis und als Leistungsnachweis der aktiven LäuferInnen. Die Vorderseite des Lizenzausweises beinhaltet Name, Geburtsdatum, Clubzugehörigkeit, Daten der Gültigkeit und ein Passfoto. Der Lizenzausweis (inkl. Zahlungsbestätigung) muss von den Läuferinnen bei einer Teilnahme an SEV-Anlässen (Tests ab SEV Interbronze, Wettkämpfen oder Schweizermeisterschaften) dem jeweiligen Schiedsrichter vor Ort vorgewiesen werden. 

 

Resultate von Schweizermeisterschaften, Swiss Cups sowie die Resultate von EM, WM und JWM, werden elektronisch in einem Datenverwaltungssystem erfasst. Die Resultate der SEV-Tests sind zudem auf der Rückseite des Lizenzausweises ersichtlich. 

Lizenzgesuch

Für die Beantragung einer Lizenz sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Formular "Lizenzgesuch" in einfacher Ausführung: erhältlich bei Susanne Stadelmann
  • Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass, Identitätskarte oder Aufenthaltsbewilligung)
  • elektronisches Foto als JPG-Datei (Grösse 600x800 Pixel)

Die Bearbeitung eines Lizenzgesuchs dauert zwischen drei und vier Wochen. Nach Eingang des Lizenzgesuchs wird dieses durch die Geschäftsstelle SEV innerhalb von fünf Tagen bearbeitet. Nach Eingang der Zahlung der Lizenzgebühr ist mit ca. fünf weiteren Arbeitstagen zu rechnen, bis die Zahlung auf der Bank verbucht worden ist und im System eingelesen werden kann. Nach dem Einlesen der Zahlung erfolgt das Erstellen des Lizenzausweises. Der Versand der ausge-stellten Lizenz erfolgt mit B-Post.

Gültigkeit

Der Lizenzausweis ist gültig vom 1. April bis 30. Mai (14 Monate) und muss jährlich erneuert werden. Für die jährliche Gebühr wird eine Rechnung ausgestellt.

Lizenzgebühren

CHF 200.-

erstmaliges Ausstellen eines Lizenzausweises

CHF 100.-

jährliche Lizenzgebühr

CHF 100.-

Reaktivierung einer Lizenz

CHF 20.-

Club, Nationalitäts- oder Namenswechsel

Die Lizenzgebühren werden jede Saison durch den SEV festgelegt.